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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteile aller Verträge mit Gästehaus Eternahof. Sie gelten insbesondere für die hoteleigenen Leistungen, wie etwa die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz – Banketträumen und anderen Räumlichkeiten der Hotels. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten, z.B. Hotelaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent- oder Veranstaltungsvertrag, die mit dem Hotel abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit den Vertragspartnern. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel/die Hotels diesen nicht ausdrücklich widerspricht/widersprechen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.

2. Vertragsschluss

Landvergnügengäste, welche am Tage Ihrer Anreise keine gültige, unterzeichnete und kompl. Ausgefüllte Mitgliedskarte vorweisen zahlen eine Stellplatzgebühr, gem. Campingpreisliste. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichen Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (z.B. E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen. Vertragspartner des Hotels ist grundsätzlich der Hotelgast. Tritt als Besteller ein Veranstalter auf oder schließt der Besteller einen sog. Kontingentvertrag ab, so ist dieser im Zweifel neben dem Hotelgast Vertragspartner und haftet gemeinsam mit diesem als Gesamtschuldner sowie für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht. Die unter oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszweckenist nur gestattet, wenn das Hotel dies ausdrücklich gestattet. Das Hotel kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.

3. Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen

Die der Buchung zugrunde liegenden Preise bestimmen sich grundsätzlich nach der zur Zeit der Leistungserbringung gültigen Preisliste oder des aktuell gültigen Tagespreises des Hotels. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der zurzeit gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Preisen sind öffentlich Abgaben, wie z.B. Kurtaxe, Kulturförderabgaben (sog. „Bettensteuer“) o.ä.nicht enthalten. Die genannten Abgaben hat der Vertragspartner zusätzlich zutragen. Die jeweiligen Beträge werden ihm gesondert in Rechnung gestellt. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zulasten des Vertragspartners. Sind für den Fall der schriftlichen Auftragsbestätigung des Hotels feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 6 Monate, so ist das Hotel berechtigt, die zu dem Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise zu berechnen, soweit diese 5 % des vereinbarten Preises nicht übersteigen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Das Hotel ist, insbesondere bei Mehrfachreservierungen, berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100 % der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners bis spätestens 14 Tage vor dem gebuchten Termin zu verlangen. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, ist das Hotel berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Zahlungsanspruch des Hotels ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt das Hotel, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100 % der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen. Rechnungen sind grundsätzlich bei Anreise – sofern mit der Reservierungsbestätigung die Zahlung nicht gesondert geregelt wurde – sofort bar, mit EC- oder Kreditkarte zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine oder Voucher werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Vertragspartner ein Kreditabkommen besteht oder entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen ist ausgeschlossen. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von Leistungen mit Vorauszahlungspflicht (z.B. nicht stornierbare Buchungen oder allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlungspflicht) eine Kreditkarte ohne diese gegenständlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zum Hotel nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.

4. Leistungsstornierung, Leistungsreduzierung

Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Für gebuchte bzw. angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird. Eine etwaige Stornierung hat schriftlich bis spätestens 6 Wochen vor dem gebuchten Termin zu erfolgen. Im Falle der späteren Stornierung ist das Hotel berechtigt, Stornierungskosten in folgender Höhe zu verlangen, sofern mit der Reservierungsbestätigung die Stornierungskosten nicht gesondert vereinbart wurden:

  • Später als 6 Wochen vor der Anreise: 20% des Preises
  • Später als 4 Wochen vor der Anreise: 40% des Preises
  • Später als 2 Wochen vor der Anreise: 60% des Preises
  • Später als 1 Woche vor der Anreise: 80% des Preises
  • Später als 48 Stunden vor der Anreise: 100% des Preises

Das Hotel bemüht sich in jedem Stornierungsfall die Räume oder Zimmer anderweitig zu vermieten. Soweit dies gelingt, entfallen die vorgenannten Stornierungskosten. Im Übrigen bleibt dem Besteller der Nachweis eines geringeren Schadens des Hotels vorbehalten.

5. Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise

Die Zur-Verfügung-Stellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Der Vertragspartner haftet dem Hotel für sämtliche Schäden, die durch ihn oder Dritte, die auf dessen Veranlassung die Hotelleistungen erhalten, verursacht werden. Schäden sind dem Hotel umgehend zu melden. Es handelt sich um Nichtraucherzimmer. Für entstandene Schäden (z.B. Schäden am Interieur, Reinigung der Stoffe, Ausfallkosten o.ä.) durch Zuwiderhandlung haftet der Vertragspartner.

Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im Hotel nicht verfügbar sein, wird das Hotel den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so werden vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich erstattet. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner in der Regel ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sofern bei sogenannten nicht garantierten Reservierungen (z.B. durch Kreditkarte, Vorauszahlung o.ä.) nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben – ohne, dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann. Bei Früh anreisen und Zimmerbezug ab 10.00 Uhr berechnet das Hotel den aktuell gültigen Tageszimmerpreis in Höhe von 60 %, ggf. zuzüglich Frühstückskosten. Die Zimmer müssen am Abreisetag, sofern keine andere nachweisbare Vereinbarung getroffen wurde, bis spätestens 10.30 Uhr geräumt sein. Danach kann das Hotel über den dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15.00 Uhr den aktuell gültigen Tageszimmerpreis in Höhe von 60 % in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100 % des vollen Logis Preises.

6. Zusätzliche Bestimmungen für Veranstaltungen und Pauschalreiseverträge

Für die Buchung von Veranstaltungen, z.B. Tagungen und Bankette, sowie Pauschalreisen gilt ergänzend Folgendes:

Der vom Vertragspartner bei der Buchung anzugebende Anlass der Veranstaltung, ist Vertragsbestandteil. Weicht die Veranstaltung erheblich hiervon ab, ist das Hotel berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ein sog. Pauschalreisevertrag ist begründet, wenn die Leistungspflicht des Hotels neben der Gewährung von Kost und Logis in der Organisation eines Freizeitprogramms als entgeltliche Eigenleistung besteht. Die vom Besteller gebuchte Personenzahl ist fester Vertragsbestandteil. Für eine sorgfältige Vorbereitung durch das Hotel hat der Vertragspartner dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 3 Tage vor Veranstaltungs- oder Reisebeginn mitzuteilen. Sofern der Vertragspartner dabei eine höhere Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Hotel dem schriftlich zustimmt. Stimmt das Hotel zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung, ggf. mit zusätzlichen Aufwendungen. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht. Ohne Zustimmung ist der Vertragspartner nicht zur Durchführung mit einer höheren Teilnehmerzahl berechtigt. Die Abrechnung richtet sich unabhängig von der Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl nach den vertraglichen Vereinbarungen. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung oder Reise teil, ist dies für die Abrechnung unerheblich. Werden vereinbarte oder zur Verfügung gestellte Leistungen vom Vertragspartner nicht in Anspruch genommen, ist eine Herabsetzung oder Rückvergütung des Gesamtbetrages nicht möglich.

Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 80 % des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Vertragspartner einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren entgangenen Gewinn nachweist. Die reservierte Räumlichkeit steht dem Vertragspartner nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Sofern dieser Zeitraum überschritten wird, ist das Hotel berechtigt einen verhältnismäßigen Aufpreis zu berechnen. Eine Inanspruchnahme über die vereinbarte Zeit hinaus bedarf der Zustimmung des Hotels. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginns, so ist das Hotel berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandene Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

Sofern das Hotel technisches Gerät zu Verfügung stellt, ist das Hotel berechtigt, zur Abdeckung von Schäden und Verlusten angemessene Sicherheit vom Vertragspartner zu verlangen oder nach seiner Wahl eine Haftpflichtversicherung für seine Rechnung abzuschließen. Die Einbringung eigener elektrischer Anlagen sowie der Anschluss an das Hotelstromnetz durch den Vertragspartner bedürfen der vorherigen Zustimmung durch das Hotel. Anfallender Stromverbrauch wird durch pauschale Erfassung berechnet. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Schäden an den Hotelanlagen gehen zulasten des Vertragspartners.

Das Hotel haftet nicht für Schäden, die der Vertragspartner anlässlich der Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten erleidet. Der Vertragspartner wird zur Durchsetzung seiner Ansprüche auf den jeweiligen Veranstalter der Sonderleistung verwiesen.

6a. Zusätzliche Bestimmungen

Bis auf weiteres fallen zusätzlich zum Zimmerpreis € 3,50/Pers. und Nacht als Energiepauschale an

6b. Haftung, eingebrachte Gegenstände

Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich nach Bekanntwerden persönlich im Hotel anzuzeigen. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der§§ 701 ff BGB. Jegliche Haftung des Hotels für Schäden, insbesondere für eingebrachte Sachen, ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, dem Hotel bzw. seinem Personal fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen6 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Der dem Vertragspartner ggf. zur Verfügung stehende Hotelparkplatz wird nicht im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen Vertragspartner und Hotel zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei um einen Service des Hotels ohne vertragliche Verpflichtung. Die Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Parkplatzbenutzung ist daher ausgeschlossen. Das Hotel ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§ 314 BGB)berechtigt – insbesondere im Falle höherer Gewalt oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, speziell solcher außerhalb der Einflusssphäre des Hotels. Der Kunde darf Speisen und Getränke zur Veranstaltung grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Das Hotel ist jedoch in diesem Falle berechtigt, eine Servicegebühr bzw. sog. Korkgeld zu berechnen.

7. Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden

Teilunwirksamkeit Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des jeweiligen Hotelbetriebes. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bad Gandersheim. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

Stand: Januar 2020

Eternahof

An der Eterna 5
37581 Bad Gandersheim
Deutschland

Telefon: +49 5382 5897126

E-Mail: hof@eternahof.de

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